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Ummeldung

Wenn ein Fahrzeug auf denselben Halter mit neuem Wohnort umgeschrieben wird

29,90 €
unser Preis
+ amtl. Gebühren 24–50 €
Amtliche Gebühr mind. 24,20 € (mit Kennzeichenmitnahme ab 23,60 €)
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Bei Umzug oder Adressänderung des Halters

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Kennzeichen bleibt bei Umzug innerhalb Remscheid/Wermelskirchen

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Gesetzliche Frist: 1 Monat nach Umzug

Was du mitbringen musst

Alle Unterlagen bitte im Original – Kopien werden von der Zulassungsstelle nicht akzeptiert.

Pflichtunterlagen

Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
Bei Kennzeichenmitnahme ohne Halterwechsel nicht erforderlich
Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) oder Abmeldebescheinigung
eVB-Nummer von deiner Versicherung (7-stelliger Code)
Bekommst du direkt von deiner Versicherung
Personalausweis oder Reisepass (Original)
Kopien werden nicht akzeptiert
SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (unterschrieben)
Formular findest du unter /formulare
Vollmacht (wenn du uns beauftragst) + Ausweis des Bevollmächtigten
Formular findest du unter /formulare – Originalausweise erforderlich

Je nach Situation

Gültige HU (TÜV/DEKRA)
Entfällt bei Neuwagen vor erster HU (in der Regel 3 Jahre)
Bisherige Kennzeichenschilder (wenn Kennzeichen wechselt)
Entfällt bei Kennzeichenmitnahme
Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug (nur bei Firmen)
Oder GbR-Haftungserklärung bei Personenmehrheiten

Häufige Fragen zur Ummeldung

Wann muss ich ummelden?

Wenn du umgezogen bist und dein Fahrzeug auf die neue Adresse umschreiben möchtest, oder wenn du ein Fahrzeug von einer anderen Person übernimmst.

Kann ich mein altes Kennzeichen behalten?

Ja, bei einem Umzug innerhalb desselben Zulassungsbezirks (z.B. Remscheid) kannst du dein Kennzeichen behalten. Bei einem Wechsel in einen anderen Bezirk ist ein neues Kennzeichen erforderlich.

Ummeldung beauftragen – in 3 Minuten

Kein Amtsbesuch, kein Warten. Wir erledigen alles für dich.

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